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Denken vom Staat her : Die bundesdeutsche Staatsrechtslehre zwischen Dezision und Integration 1949-1970 / Frieder Günther.

By: Material type: TextTextSeries: Ordnungssysteme : Studien zur Ideengeschichte der Neuzeit ; 15Publisher: Berlin ; Boston : Oldenbourg Wissenschaftsverlag, [2009]Copyright date: ©2004Description: 1 online resource (364 p.)Content type:
Media type:
Carrier type:
ISBN:
  • 9783486568189
  • 9783486596281
Subject(s): DDC classification:
  • 300
LOC classification:
  • KK4445
Other classification:
  • online - DeGruyter
Online resources: Available additional physical forms:
  • Issued also in print.
Contents:
Front Matter -- II. Staatsrechtslehre und Staat vor 1945 -- III. Wiederaufbau der Staatsrechtslehre bis Ende der fünfziger Jahre -- IV. Umbruch in der ersten Hälfte der sechziger Jahre -- V. Eine gewandelte Wissenschaft -- VI. Ausblick: Staatsrechtslehre ohne Staat -- Back Matter
Summary: Die bundesdeutsche Staatsrechtslehre vollzog in den 1960er Jahren einen tief greifenden Bruch mit ihrer Vergangenheit. Zunächst waren im Rahmen des neuen Verfassungskonsenses vor allem etatistische Traditionen wieder belebt worden. Anders als etwa die Staatsrechtslehrer aus dem Umkreis von Carl Schmitt hatten jedoch die Schüler von Rudolf Smend schon bald begonnen, das traditionelle Denken vom Staat her durch eine entschieden pluralistische Grundhaltung zu ersetzen. Seit Ende der fünfziger Jahre übernahmen sie Professuren und forderten nunmehr auch ihre Kollegen zu einem radikalen Umdenken auf. Am Ende der damit angestoßenen Entwicklung steht eine Staatsrechtslehre, die auf den Begriff des Staates kaum mehr zurückgreift und die versucht, auf den politischen Prozess direkten Einfluss auszuüben.
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eBook eBook Biblioteca "Angelicum" Pont. Univ. S.Tommaso d'Aquino Nuvola online online - DeGruyter (Browse shelf(Opens below)) Online access Not for loan (Accesso limitato) Accesso per gli utenti autorizzati / Access for authorized users (dgr)9783486596281

Front Matter -- II. Staatsrechtslehre und Staat vor 1945 -- III. Wiederaufbau der Staatsrechtslehre bis Ende der fünfziger Jahre -- IV. Umbruch in der ersten Hälfte der sechziger Jahre -- V. Eine gewandelte Wissenschaft -- VI. Ausblick: Staatsrechtslehre ohne Staat -- Back Matter

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Die bundesdeutsche Staatsrechtslehre vollzog in den 1960er Jahren einen tief greifenden Bruch mit ihrer Vergangenheit. Zunächst waren im Rahmen des neuen Verfassungskonsenses vor allem etatistische Traditionen wieder belebt worden. Anders als etwa die Staatsrechtslehrer aus dem Umkreis von Carl Schmitt hatten jedoch die Schüler von Rudolf Smend schon bald begonnen, das traditionelle Denken vom Staat her durch eine entschieden pluralistische Grundhaltung zu ersetzen. Seit Ende der fünfziger Jahre übernahmen sie Professuren und forderten nunmehr auch ihre Kollegen zu einem radikalen Umdenken auf. Am Ende der damit angestoßenen Entwicklung steht eine Staatsrechtslehre, die auf den Begriff des Staates kaum mehr zurückgreift und die versucht, auf den politischen Prozess direkten Einfluss auszuüben.

Issued also in print.

Mode of access: Internet via World Wide Web.

In German.

Description based on online resource; title from PDF title page (publisher's Web site, viewed 28. Feb 2023)