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Kindestötung (§ 217 a.F. StGB) : Reformdiskussion und Gesetzgebung seit 1870 / André Brambring.

By: Material type: TextTextSeries: Juristische Zeitgeschichte / Abteilung 3 : Beiträge zur modernen deutschen Strafgesetzgebung ; 39Publisher: Berlin ; Boston : De Gruyter, [2010]Copyright date: ©2010Description: 1 online resource (189 p.)Content type:
Media type:
Carrier type:
ISBN:
  • 9783110248326
  • 9783110248333
Subject(s): DDC classification:
  • 340
Other classification:
  • online - DeGruyter
Online resources:
Contents:
Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- ERSTER TEIL. GRUNDLAGEN -- Erstes Kapitel. Sachliche Grundlegung: Probleme und Methoden -- Zweites Kapitel. Die Entwicklung bis zur Partikulargesetzgebung des 19. Jahrhunderts -- ZWEITER TEIL. ENTWICKLUNG SEIT 1870 -- Drittes Kapitel. Reichstrafgesetzbuch -- Viertes Kapitel. Initiativen bis zum Beginn der Strafrechtsreform: Franz von Liszt in der „Vergleichenden Darstellung“ -- Fünftes Kapitel. Der Beginn der Strafrechtsreform -- Sechstes Kapitel. Weimarer Republik -- Siebentes Kapitel. Zeit des Nationalsozialismus -- Achtes Kapitel. Reformdiskussion und Gesetzgebung nach 1945 -- DRITTER TEIL. ZUSAMMENFASSUNG UND WÜRDIGUNG -- Neuntes Kapitel. Zusammenfassung -- Zehntes Kapitel. Würdigung -- Backmatter
Dissertation note: Dissertation FernUniversität Hagen 2009. Summary: The subject of this work is the reform debate and legislation pertaining to the facts of the case as set out in §217 of the old version of the German Criminal Code (StGB) from 1870 until its annulment under the Sixth Criminal Law Reform Act (StrRG) on 1 April 1998. This work focuses on providing observations in hindsight. This particularly applies to the motives and legal consequences of the deletion of the facts of the case under the Sixth StrRG, which actually created more issues than it solved. ‹Summary: ›Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Reformdiskussion und Gesetzgebung zum Tatbestand der Kindestötung gemäß § 217 a.F. StGB von 1870 bis zu dessen Aufhebung durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts am 1. April 1998. Bereits ein gutes Jahrzehnt nach ihrer Streichung aus dem Strafgesetzbuch droht diese Vorschrift in Vergessenheit zu geraten. Gleiches gilt für die Erwägungen, die zur Rechtfertigung der milden Bestrafung der Täterinnen herangezogen wurden und die auch heute noch dazu beitragen können, die Beweggründe einer Mutter zu verstehen, die ihr neugeborenes Kind tötet. Diese Entwicklung wird der langen Rechtshistorie dieser Norm, die nicht nur auf die Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Strafgesetzbuch beschränkt ist, in keiner Weise gerecht. Bereits in der Constitutio Criminalis Karls V. wurde die Kindestötung eigenständig geregelt, durchlief im Zuge der Aufklärung einen tiefgreifenden Wandel von einem qualifizierten zu einem privilegierten Tötungsdelikt und fand Eingang in die Partikulargesetzgebungen des 19. Jahrhunderts. Nachdem die Vorschrift schließlich nahezu unverändert aus dem Preußischen Strafgesetzbuch von 1851 in das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 übernommen worden war, blieb sie bis zu ihrer Abschaffung als § 217 des Strafgesetzbuches in ihren wesentlichen tatbestandlichen Grundzügen bestehen. Nichtsdestoweniger fand die Kindestötung regelmäßig kontroverse Berücksichtigung in den verschiedenen Reformbemühungen zum Strafgesetzbuch. Deren rückblickende Betrachtung ist Aufgabe dieser Arbeit. Dies gilt insbesondere für die Motive und rechtssystematischen Folgen der Streichung des Tatbestandes im Rahmen des 6. StrRG, die letzten Endes mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet hat.‹
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eBook eBook Biblioteca "Angelicum" Pont. Univ. S.Tommaso d'Aquino Nuvola online online - DeGruyter (Browse shelf(Opens below)) Online access Not for loan (Accesso limitato) Accesso per gli utenti autorizzati / Access for authorized users (dgr)9783110248333

Dissertation FernUniversität Hagen 2009.

Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- ERSTER TEIL. GRUNDLAGEN -- Erstes Kapitel. Sachliche Grundlegung: Probleme und Methoden -- Zweites Kapitel. Die Entwicklung bis zur Partikulargesetzgebung des 19. Jahrhunderts -- ZWEITER TEIL. ENTWICKLUNG SEIT 1870 -- Drittes Kapitel. Reichstrafgesetzbuch -- Viertes Kapitel. Initiativen bis zum Beginn der Strafrechtsreform: Franz von Liszt in der „Vergleichenden Darstellung“ -- Fünftes Kapitel. Der Beginn der Strafrechtsreform -- Sechstes Kapitel. Weimarer Republik -- Siebentes Kapitel. Zeit des Nationalsozialismus -- Achtes Kapitel. Reformdiskussion und Gesetzgebung nach 1945 -- DRITTER TEIL. ZUSAMMENFASSUNG UND WÜRDIGUNG -- Neuntes Kapitel. Zusammenfassung -- Zehntes Kapitel. Würdigung -- Backmatter

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http://purl.org/coar/access_right/c_16ec

The subject of this work is the reform debate and legislation pertaining to the facts of the case as set out in §217 of the old version of the German Criminal Code (StGB) from 1870 until its annulment under the Sixth Criminal Law Reform Act (StrRG) on 1 April 1998. This work focuses on providing observations in hindsight. This particularly applies to the motives and legal consequences of the deletion of the facts of the case under the Sixth StrRG, which actually created more issues than it solved. ‹

›Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Reformdiskussion und Gesetzgebung zum Tatbestand der Kindestötung gemäß § 217 a.F. StGB von 1870 bis zu dessen Aufhebung durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts am 1. April 1998. Bereits ein gutes Jahrzehnt nach ihrer Streichung aus dem Strafgesetzbuch droht diese Vorschrift in Vergessenheit zu geraten. Gleiches gilt für die Erwägungen, die zur Rechtfertigung der milden Bestrafung der Täterinnen herangezogen wurden und die auch heute noch dazu beitragen können, die Beweggründe einer Mutter zu verstehen, die ihr neugeborenes Kind tötet. Diese Entwicklung wird der langen Rechtshistorie dieser Norm, die nicht nur auf die Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Strafgesetzbuch beschränkt ist, in keiner Weise gerecht. Bereits in der Constitutio Criminalis Karls V. wurde die Kindestötung eigenständig geregelt, durchlief im Zuge der Aufklärung einen tiefgreifenden Wandel von einem qualifizierten zu einem privilegierten Tötungsdelikt und fand Eingang in die Partikulargesetzgebungen des 19. Jahrhunderts. Nachdem die Vorschrift schließlich nahezu unverändert aus dem Preußischen Strafgesetzbuch von 1851 in das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 übernommen worden war, blieb sie bis zu ihrer Abschaffung als § 217 des Strafgesetzbuches in ihren wesentlichen tatbestandlichen Grundzügen bestehen. Nichtsdestoweniger fand die Kindestötung regelmäßig kontroverse Berücksichtigung in den verschiedenen Reformbemühungen zum Strafgesetzbuch. Deren rückblickende Betrachtung ist Aufgabe dieser Arbeit. Dies gilt insbesondere für die Motive und rechtssystematischen Folgen der Streichung des Tatbestandes im Rahmen des 6. StrRG, die letzten Endes mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet hat.‹

Mode of access: Internet via World Wide Web.

In German.

Description based on online resource; title from PDF title page (publisher's Web site, viewed 29. Nov 2021)