HGB-Bilanzrecht : Rechnungslegung. Abschlußprüfung. Publizität. Tlbd 1: §§ 238-289 HGB. Grundlagen. Jahresabschluß der Personen- und Kapitalgesellschaften. Tlbd 2: §§ 290-342a HGB Konzernabschluß, Prüfung und Publizität. Großkommentar / hrsg. von Peter Ulmer.
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TextPublisher: Berlin ; Boston : De Gruyter, [2015]Copyright date: ©2002Edition: Reprint 2015Description: 1 online resource (2198 p.)Content type: - 9783110119473
- 9783110871296
- K1018 .H43 2002
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Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Verzeichnis der Literatur zum Bilanzrecht -- Abkürzungsverzeichnis -- Texte -- Erläuterungen -- DRITTES BUCH. Handelsbücher -- Erster Abschnitt. Vorschriften für alle Kaufleute -- Erster Unterabschnitt. Buchführung. Inventar -- Zweiter Unterabschnitt. Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß -- Dritter Unterabschnitt. Aufbewahrung und Vorlage -- Vierter Unterabschnitt. Landesrecht -- Zweiter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften -- Erster Unterabschnitt. Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft und Lagebericht -- Erster Titel. Allgemeine Vorschriften -- Zweiter Titel. Bilanz -- Dritter Titel. Gewinn- und Verlustrechnung -- Vierter Titel. Bewertungsvorschriften -- Fünfter Titel. Anhang -- Sechster Titel. Lagebericht -- Zweiter Unterabschnitt. Konzernabschluß und Konzernlagebericht -- Erster Titel. Anwendungsbereich -- Zweiter Titel. Konsolidierungskreis -- Dritter Titel. Inhalt und Form des Konzernabschlusses -- Vierter Titel. Vollkonsolidierung -- Fünfter Titel. Bewertungsvorschriften -- Sechster Titel. Anteilmäßige Konsolidierung -- Siebenter Titel. Assoziierte Unternehmen -- Achter Titel. Konzernanhang -- Neunter Titel. Konzernlagebericht -- Dritter Unterabschnitt. Prüfung -- Vierter Unterabschnitt. Offenlegung (Einreichung zu einem Register, Bekanntmachung im Bundesanzeiger), Veröffentlichung und Vervielfältigung. Prüfung durch das Registergericht -- Fünfter Unterabschnitt. Verordnungsermächtigung für Formblätter und andere Vorschriften -- Sechster Unterabschnitt. Straf- und Bußgeldvorschriften. Zwangsgelder -- Dritter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften -- Vierter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige -- Fünfter Abschnitt. Privates Rechnungslegungsgremium; Rechnungslegungsbeirat -- Sachregister
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Das Dritte Buch des Handelsgesetzbuches umfaßt in den §§ 238-342a HGB das Bilanzrecht, d.h. die Vorschriften über Handelsbücher. Im einzelnen finden sich dort die Bestimmungen zu Buchführung, Inventar, Bilanz, Jahresabschluß u.a. als Vorschriften für alle Kaufleute sowie die Bestimmungen zu Lagebericht, Konzernabschluß, Konzernlagebericht, Prüfung, Offenlegung u.a. als Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung), bestimmte Personenhandelsgesellschaften, eingetragene Genossenschaften, Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen. Der Leser findet in dem vorliegenden Großkommentar die umfangreiche Kommentierung des gesamten Bilanzrechts. Auf alle bei Buchführung und Rechnungslegung sich stellenden Fragen gibt das Werk umfassende Antwort und leistet gleichermaßen eine erschöpfende Darstellung und Auswertung der hierzu umfangreich ergangenen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Den Großkommentar benötigen Wirtschaftsprüfer, Steuer- und Unternehmensberater, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte, Richter.
Mode of access: Internet via World Wide Web.
In German.
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