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Gläubigerschutzregime im europäischen Wettbewerb der Gesellschaftsrechte / Katarina Röpke.

By: Material type: TextTextSeries: Schriften zum Europäischen und Internationalen Privat-, Bank- und Wirtschaftsrecht ; 21Publisher: Berlin ; Boston : De Gruyter, [2011]Copyright date: ©2007Description: 1 online resource (200 p.)Content type:
Media type:
Carrier type:
ISBN:
  • 9783899494006
  • 9783110894233
Subject(s): Other classification:
  • online - DeGruyter
Online resources: Available additional physical forms:
  • Issued also in print.
Contents:
i-iv -- Vorwort -- Abkürzungsverzeichnis -- Inhaltsverzeichnis -- I. Zur Einführung: Ausgangssituation und Fragestellung der Arbeit -- II. Das theoretische Instrumentarium -- III. Regulierungswettbewerb in Form des Wettbewerbs der Unternehmens- und Gesellschaftsrechtsordnungen -- IV. Wettbewerb der Unternehmens- und Gesellschaftsrechtsordnungen in der Europäischen Union -- V. Ergebnisse -- Literaturverzeichnis -- Stichwortverzeichnis
Dissertation note: Dissertation Humboldt-Universität zu Berlin 2006. Summary: Durch die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften wird der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung (Herkunftslandprinzip) auch im Bereich der Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften etabliert. Den Rechtsnachfragern steht es damit nunmehr grundsätzlich frei, aus dem Angebot der Mitgliedstaaten der EU dasjenige Gesellschaftsrecht zu wählen, das ihren Präferenzen am besten entspricht. Hierdurch entsteht ein Regulierungswettbewerb zwischen den Gesellschaftsrecht anbietenden Staaten. An der gesellschaftsrechtlichen Rechtswahl grundsätzlich nicht beteiligt sind jedoch die Akteure der Außenbeziehungen eines Unternehmens, namentlich die Gläubiger. Deren Interessen können allerdings insofern negativ betroffen sein, als durch die Wahlfreiheit auch zwingende gesellschaftsrechtliche Regelungen zur Disposition stehen, die eine Rechtsordnung im Hinblick auf den Dritt- beziehungsweise Gläubigerschutz geschaffen hat. Ein wichtiges Ziel der vorliegenden Arbeit ist es daher zu untersuchen, welche Wirkungen die Rechtswahlfreiheit bzw. die Regulierungswettbewerb für diese externen Transaktionspartner eines Unternehmens haben.Summary: The precedents of the European Court of Justice on companies' rights of establishment have established the principle of mutual recognition (principle of country of origin) in the field of companies’ rights of establishment as well. This has led to regulatory competition between European (Member State) company laws. However, the actors in the external relationships of a company, namely the creditors, do not participate on principle in the choice of company law. An important objective of this work is therefore to examine the effect that the freedom of choice of law has for these external transaction partners of a company.

Dissertation Humboldt-Universität zu Berlin 2006.

i-iv -- Vorwort -- Abkürzungsverzeichnis -- Inhaltsverzeichnis -- I. Zur Einführung: Ausgangssituation und Fragestellung der Arbeit -- II. Das theoretische Instrumentarium -- III. Regulierungswettbewerb in Form des Wettbewerbs der Unternehmens- und Gesellschaftsrechtsordnungen -- IV. Wettbewerb der Unternehmens- und Gesellschaftsrechtsordnungen in der Europäischen Union -- V. Ergebnisse -- Literaturverzeichnis -- Stichwortverzeichnis

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http://purl.org/coar/access_right/c_16ec

Durch die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften wird der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung (Herkunftslandprinzip) auch im Bereich der Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften etabliert. Den Rechtsnachfragern steht es damit nunmehr grundsätzlich frei, aus dem Angebot der Mitgliedstaaten der EU dasjenige Gesellschaftsrecht zu wählen, das ihren Präferenzen am besten entspricht. Hierdurch entsteht ein Regulierungswettbewerb zwischen den Gesellschaftsrecht anbietenden Staaten. An der gesellschaftsrechtlichen Rechtswahl grundsätzlich nicht beteiligt sind jedoch die Akteure der Außenbeziehungen eines Unternehmens, namentlich die Gläubiger. Deren Interessen können allerdings insofern negativ betroffen sein, als durch die Wahlfreiheit auch zwingende gesellschaftsrechtliche Regelungen zur Disposition stehen, die eine Rechtsordnung im Hinblick auf den Dritt- beziehungsweise Gläubigerschutz geschaffen hat. Ein wichtiges Ziel der vorliegenden Arbeit ist es daher zu untersuchen, welche Wirkungen die Rechtswahlfreiheit bzw. die Regulierungswettbewerb für diese externen Transaktionspartner eines Unternehmens haben.

The precedents of the European Court of Justice on companies' rights of establishment have established the principle of mutual recognition (principle of country of origin) in the field of companies’ rights of establishment as well. This has led to regulatory competition between European (Member State) company laws. However, the actors in the external relationships of a company, namely the creditors, do not participate on principle in the choice of company law. An important objective of this work is therefore to examine the effect that the freedom of choice of law has for these external transaction partners of a company.

Issued also in print.

Mode of access: Internet via World Wide Web.

In German.

Description based on online resource; title from PDF title page (publisher's Web site, viewed 29. Jun 2022)