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Von der "Anreizung zum Klassenkampf" zur "Volksverhetzung" (§ 130 StGB) : Reformdiskussion und Gesetzgebung seit dem 19. Jahrhundert / Benedikt Rohrßen.

By: Material type: TextTextSeries: Juristische Zeitgeschichte / Abteilung 3 : Beiträge zur modernen deutschen Strafgesetzgebung ; 34Publisher: Berlin ; Boston : De Gruyter, [2009]Copyright date: ©2009Description: 1 online resource (342 p.)Content type:
Media type:
Carrier type:
ISBN:
  • 9783899497502
  • 9783899497519
Subject(s): DDC classification:
  • 364.1/31 22
LOC classification:
  • KK9060 .R64 2009eb
Other classification:
  • online - DeGruyter
Online resources:
Contents:
Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Erster Teil: Grundlagen -- Erstes Kapitel: Sachliche Grundlegung: Probleme und Methoden -- Zweites Kapitel: Historische Grundlegung: Deutsches Partikularrecht -- Zweiter Teil: Entwicklung seit 1870 -- Drittes Kapitel: Reichsstrafgesetzbuch -- Viertes Kapitel: Reformen und Reformversuche bis zum Beginn der Strafrechtsreform -- Fünftes Kapitel: Beginn der Strafrechtsreform -- Sechstes Kapitel: Weimarer Republik – Versuche der Verschmelzung der §§ 111 und 130 RStGB -- Siebentes Kapitel: Zeit des Nationalsozialismus – Volksverhetzung -- Achtes Kapitel: Reformdiskussion und Gesetzgebung nach 1945 -- Neuntes Kapitel: Reformüberlegungen und deren Realisierung seit den Achtzigerjahren – Strafrecht gegen rechtsextreme Äußerungen -- Dritter Teil: Zusammenfassung und Würdigung -- Zehntes Kapitel: Zusammenfassung und Würdigung -- Backmatter
Dissertation note: Dissertation FernUniversität Hagen 2008. Summary: "Anreizung zum Klassenkampf" und "Volksverhetzung" - zwei Bezeichnungen für eine Norm: § 130 StGB. Die Arbeit zeichnet die Entwicklung dieser Vorschrift nach, deren Vorgänger erst Mitte des 19. Jahrhunderts als Gegenmittel zur Pressefreiheit geschaffen wurden. Seitdem steht die Vorschrift im Spannungsfeld mit der Meinungs- und Pressefreiheit sowie im Kraftfeld politischer Auseinandersetzungen, etwa um das Verbot der Holocaustleugnung. § 130 StGB bewahrte vom Kaiserreich bis in die bundesrepublikanische Zeit zunächst seinen Wortlaut. Als Teil des politischen Strafrechts wären allerdings Anpassungen an das jeweilige Staatssystem zu erwarten gewesen. Daher stellt sich die Frage, ob die ursprüngliche Fassung - entgegen der ersten nichtamtlichen Bezeichnung - systemneutral war und ob die geänderte Bezeichnung einen deutlichen Funktionswandel widerspiegelt. Daneben wird die Entwicklung unter weiteren Gesichtspunkten, insbesondere einer möglichen Hinwendung zum symbolischen Strafrecht, analysiert.Summary: “Incitement to class conflict” and “incitement to hatred” - two terms for one statue: § 130 of the German Criminal Code (Strafgesetzbuch: StGB). This work traces their development and the reform discussions. The subject of the examination is a regulation, which considers the forefront of violent actions against members of segments of the population. Its field of application is the intersection of the call for criminal actions, the ban to insult confessions or ideologies as well as abetting in general.
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eBook eBook Biblioteca "Angelicum" Pont. Univ. S.Tommaso d'Aquino Nuvola online online - DeGruyter (Browse shelf(Opens below)) Online access Not for loan (Accesso limitato) Accesso per gli utenti autorizzati / Access for authorized users (dgr)9783899497519

Dissertation FernUniversität Hagen 2008.

Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Erster Teil: Grundlagen -- Erstes Kapitel: Sachliche Grundlegung: Probleme und Methoden -- Zweites Kapitel: Historische Grundlegung: Deutsches Partikularrecht -- Zweiter Teil: Entwicklung seit 1870 -- Drittes Kapitel: Reichsstrafgesetzbuch -- Viertes Kapitel: Reformen und Reformversuche bis zum Beginn der Strafrechtsreform -- Fünftes Kapitel: Beginn der Strafrechtsreform -- Sechstes Kapitel: Weimarer Republik – Versuche der Verschmelzung der §§ 111 und 130 RStGB -- Siebentes Kapitel: Zeit des Nationalsozialismus – Volksverhetzung -- Achtes Kapitel: Reformdiskussion und Gesetzgebung nach 1945 -- Neuntes Kapitel: Reformüberlegungen und deren Realisierung seit den Achtzigerjahren – Strafrecht gegen rechtsextreme Äußerungen -- Dritter Teil: Zusammenfassung und Würdigung -- Zehntes Kapitel: Zusammenfassung und Würdigung -- Backmatter

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http://purl.org/coar/access_right/c_16ec

"Anreizung zum Klassenkampf" und "Volksverhetzung" - zwei Bezeichnungen für eine Norm: § 130 StGB. Die Arbeit zeichnet die Entwicklung dieser Vorschrift nach, deren Vorgänger erst Mitte des 19. Jahrhunderts als Gegenmittel zur Pressefreiheit geschaffen wurden. Seitdem steht die Vorschrift im Spannungsfeld mit der Meinungs- und Pressefreiheit sowie im Kraftfeld politischer Auseinandersetzungen, etwa um das Verbot der Holocaustleugnung. § 130 StGB bewahrte vom Kaiserreich bis in die bundesrepublikanische Zeit zunächst seinen Wortlaut. Als Teil des politischen Strafrechts wären allerdings Anpassungen an das jeweilige Staatssystem zu erwarten gewesen. Daher stellt sich die Frage, ob die ursprüngliche Fassung - entgegen der ersten nichtamtlichen Bezeichnung - systemneutral war und ob die geänderte Bezeichnung einen deutlichen Funktionswandel widerspiegelt. Daneben wird die Entwicklung unter weiteren Gesichtspunkten, insbesondere einer möglichen Hinwendung zum symbolischen Strafrecht, analysiert.

“Incitement to class conflict” and “incitement to hatred” - two terms for one statue: § 130 of the German Criminal Code (Strafgesetzbuch: StGB). This work traces their development and the reform discussions. The subject of the examination is a regulation, which considers the forefront of violent actions against members of segments of the population. Its field of application is the intersection of the call for criminal actions, the ban to insult confessions or ideologies as well as abetting in general.

Mode of access: Internet via World Wide Web.

In German.

Description based on online resource; title from PDF title page (publisher's Web site, viewed 29. Nov 2021)