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Philosophie der Strafe : Die Grundlegung des Strafrechts in der neuzeitlichen Naturrechtslehre / Dieter Hüning.

By: Material type: TextTextSeries: Kantstudien-Ergänzungshefte ; 224Publisher: Berlin ; Boston : De Gruyter, [2023]Copyright date: ©2024Description: 1 online resource (302 p.)Content type:
Media type:
Carrier type:
ISBN:
  • 9783111334561
  • 9783111334660
  • 9783111334615
Subject(s): LOC classification:
  • K5103 .H86 2024
Other classification:
  • online - DeGruyter
Online resources: Available additional physical forms:
  • Issued also in print.
Contents:
Frontmatter -- Vorbemerkung -- Inhalt -- Verzeichnis der Siglen -- Einleitung: Die Begründung der Strafgewalt in der neuzeitlichen Naturrechtslehre -- I Der Streit um den Ursprung des jus puniendi -- II Strafrechtsbegründung und Strafzwecklehre im 18. Jahrhundert -- III Wiedervergeltung und Strafgerechtigkeit -- Fazit -- Literaturverzeichnis -- Personenregister
Summary: Die Studie unterscheidet sich durch die Konzentration auf die spezifisch natur- bzw. vernunftrechtlichen Lehrstücke des Strafrechts von entsprechenden Forschungen in den benachbarten Disziplinen wie der Strafrechtsgeschichte oder den Kulturwissenschaften. Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Strafrechtsphilosophie der neuzeitlichen Naturrechtslehre ein Ergebnis einer Anwendung säkularer Prinzipien auf das Problemfeld staatlicher Strafe ist. Behandelt werden die strafrechtstheoretischen Überlegungen von Grotius, Hobbes, Pufendorf, Wolff, Beccaria und Kant im Hinblick auf die Frage nach dem Ursprung bzw. Geltungsgrund der Strafkompetenz und dem Strafzweck (Abschreckung, Besserung oder Vergeltung). Darüber hinaus werden die Gründe der Affinität der Strafrechtstheorie zu deterministischen psychologischen Modellen sowie die Kritik der kriminalpolitischen Aufklärung an der Strafpraxis des Ancien Régime untersucht. Weil die Naturrechtslehrer im 17. und 18. Jahrhundert in erster Linie an der philosophischen Rechtfertigung der Strafe bzw. der Legitimation der staatlichen Strafgewalt interessiert sind, spielen die soziologischen oder gesellschaftstheoretischen Aspekte der Kriminalität bei ihnen kaum eine Rolle. Die Naturrechtstheoretiker interessieren sich m. a. W. nur für die Geltungsbedingungen des Strafrechts, während die Fragen der Genesis kriminellen Verhaltens weitgehend ignoriert werden. Aber gerade die Konzentration des Blicks auf die spezifisch rechtsphilosophischen Argumetationen eröffnet einen neuen Blick auf die Strafrechtsphilosophie der Aufklärungsepoche.

Frontmatter -- Vorbemerkung -- Inhalt -- Verzeichnis der Siglen -- Einleitung: Die Begründung der Strafgewalt in der neuzeitlichen Naturrechtslehre -- I Der Streit um den Ursprung des jus puniendi -- II Strafrechtsbegründung und Strafzwecklehre im 18. Jahrhundert -- III Wiedervergeltung und Strafgerechtigkeit -- Fazit -- Literaturverzeichnis -- Personenregister

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http://purl.org/coar/access_right/c_16ec

Die Studie unterscheidet sich durch die Konzentration auf die spezifisch natur- bzw. vernunftrechtlichen Lehrstücke des Strafrechts von entsprechenden Forschungen in den benachbarten Disziplinen wie der Strafrechtsgeschichte oder den Kulturwissenschaften. Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Strafrechtsphilosophie der neuzeitlichen Naturrechtslehre ein Ergebnis einer Anwendung säkularer Prinzipien auf das Problemfeld staatlicher Strafe ist. Behandelt werden die strafrechtstheoretischen Überlegungen von Grotius, Hobbes, Pufendorf, Wolff, Beccaria und Kant im Hinblick auf die Frage nach dem Ursprung bzw. Geltungsgrund der Strafkompetenz und dem Strafzweck (Abschreckung, Besserung oder Vergeltung). Darüber hinaus werden die Gründe der Affinität der Strafrechtstheorie zu deterministischen psychologischen Modellen sowie die Kritik der kriminalpolitischen Aufklärung an der Strafpraxis des Ancien Régime untersucht. Weil die Naturrechtslehrer im 17. und 18. Jahrhundert in erster Linie an der philosophischen Rechtfertigung der Strafe bzw. der Legitimation der staatlichen Strafgewalt interessiert sind, spielen die soziologischen oder gesellschaftstheoretischen Aspekte der Kriminalität bei ihnen kaum eine Rolle. Die Naturrechtstheoretiker interessieren sich m. a. W. nur für die Geltungsbedingungen des Strafrechts, während die Fragen der Genesis kriminellen Verhaltens weitgehend ignoriert werden. Aber gerade die Konzentration des Blicks auf die spezifisch rechtsphilosophischen Argumetationen eröffnet einen neuen Blick auf die Strafrechtsphilosophie der Aufklärungsepoche.

Issued also in print.

Mode of access: Internet via World Wide Web.

In German.

Description based on online resource; title from PDF title page (publisher's Web site, viewed 02. Jun 2024)