TY - BOOK AU - Renner,Josef TI - Tafeln zur Berechnung des staatlichen Malzaufschlages: Nach den allgemeinen und den um 10 vom hundert erhöhten Sätzen, des gemeindlichen Malzaufschlages nach 1.90 Mk. und der Übergangsabgabe nach den Sätzen von 4.30 Mk., 4.40 Mk., 4.50 Mk. und 6.00 Mk. SN - 9783112689752 U1 - 657 PY - 1913///] CY - Berlin, Boston PB - De Gruyter KW - Abgabenrecht KW - Berechnungstabellen KW - Finanzmathematik KW - Finanzwesen KW - Malzaufschlag KW - Malzaufschlagesberechnung KW - Malzindustrie KW - Malzsteuer KW - Steuerberechnung KW - Steuerpolitik KW - Tarifbestimmungen KW - Wirtschaftspolitik KW - Übergangsabgabe KW - BUSINESS & ECONOMICS / Industries / Agribusiness KW - bisacsh N1 - Frontmatter --; Inhaltsverzeichnis --; Aufschlagsatz = 10 M pro dz für Personen, die Bier nur für ihren Hausbedarf bereiten und hiezu im Kalenderjahr nicht mehr als 5 dz Malz verwenden --; Aufschlagsatz = 15 M pro dz +10 vom Hundert 16,50 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel bis zu 1000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten von der überschreitenden Menge --; Aufschlagsatz = 15,50 M pro dz +10 vom Hundert = 17,05 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 1000 bis 1500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --; Aufschlagsatz = 16,(10 M pro dz + 10 vom Hundert = 17,60 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 1500 bis 2000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --; Aufschlagsatz = 16,50 M pro dz +10 vom Hundert = 18,15 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 2000 bis 2500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. inerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --; Aufschlagsatz = 17,00 M pro dz + 10 vom Hundert = 18,70 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 2500 bis 3000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --; Aufschlagsatz --17,50 M pro dz +10 vom Hundert = 10,25 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 3000 bis 3500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --; Aufschlagsatz = 18,00 M pro dz + 10 vom Hundert = 19,80 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 3500 bis 4000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --; Aufschlagsatz = 18,50 M pro dz + 10 vom Hundert = 20,35 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 4000 bis 4500 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --; Aufschlagsatz = 19,00 M pro dz + 10 vom Hundert = 20,90 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 4500 bis 5000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --; Aufschlagsatz = 19,50 M pro dz +10 vom Hundert = 21,45 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel 5000 bis 6000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 10 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --; Aufschlagsatz = 20 M pro dz + 10 vom Hundert = 22,00 M für Brauereibetriebe, welche in der Staffel mehr als 6000 dz Malzverbrauch ihren Durchschnittsmalzverbrauch um mehr als 5 v. H. innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, von der überschreitenden Menge --; Gemeindlicher Malzausschlag nach dem Satze von 1,90 M pro dz --; Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 21,5 kg für 1 hl Bier = 4 M 30 Pf --; Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 21.6, 21.7, 21.8, 21.9 und 22 kg für 1 hl Bier = 4 M 40 Pf --; Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 22.1, 22.2, 22.3, 22.4 und 22.5 kg für 1 hl Bier = 4 M 50 Pf --; Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 22.6, 22.7, 22.8, 22.9 und 23.0 kg für 1 hl Bier = 4 M 60 Pf --; Übergangsabgabe für eine verwendete Malzmenge von 30 kg = 6.00 M. Dieser Satz findet nur Anwendung, wenn die Einfuhr ohne steueramtliche Angabe der Malzverwendung erfolgt; restricted access; Issued also in print UR - https://doi.org/10.1515/9783112689769 UR - https://www.degruyter.com/isbn/9783112689769 UR - https://www.degruyter.com/document/cover/isbn/9783112689769/original ER -