TY - BOOK AU - Hüning,Dieter TI - Philosophie der Strafe: Die Grundlegung des Strafrechts in der neuzeitlichen Naturrechtslehre T2 - Kantstudien-Ergänzungshefte , SN - 9783111334561 AV - K5103 .H86 2024 PY - 2023///] CY - Berlin, Boston PB - De Gruyter KW - Natural law KW - Punishment KW - Philosophy KW - Kant, Immanuel KW - Naturrechtslehre KW - Strafrechtsbegründung KW - Strafrechtsphilosophie KW - PHILOSOPHY / History & Surveys / Modern KW - bisacsh KW - justification of criminal law KW - natural law doctrine KW - philosophy of criminal law N1 - Frontmatter --; Vorbemerkung --; Inhalt --; Verzeichnis der Siglen --; Einleitung: Die Begründung der Strafgewalt in der neuzeitlichen Naturrechtslehre --; I Der Streit um den Ursprung des jus puniendi --; II Strafrechtsbegründung und Strafzwecklehre im 18. Jahrhundert --; III Wiedervergeltung und Strafgerechtigkeit --; Fazit --; Literaturverzeichnis --; Personenregister; restricted access; Issued also in print N2 - Die Studie unterscheidet sich durch die Konzentration auf die spezifisch natur- bzw. vernunftrechtlichen Lehrstücke des Strafrechts von entsprechenden Forschungen in den benachbarten Disziplinen wie der Strafrechtsgeschichte oder den Kulturwissenschaften. Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Strafrechtsphilosophie der neuzeitlichen Naturrechtslehre ein Ergebnis einer Anwendung säkularer Prinzipien auf das Problemfeld staatlicher Strafe ist. Behandelt werden die strafrechtstheoretischen Überlegungen von Grotius, Hobbes, Pufendorf, Wolff, Beccaria und Kant im Hinblick auf die Frage nach dem Ursprung bzw. Geltungsgrund der Strafkompetenz und dem Strafzweck (Abschreckung, Besserung oder Vergeltung). Darüber hinaus werden die Gründe der Affinität der Strafrechtstheorie zu deterministischen psychologischen Modellen sowie die Kritik der kriminalpolitischen Aufklärung an der Strafpraxis des Ancien Régime untersucht. Weil die Naturrechtslehrer im 17. und 18. Jahrhundert in erster Linie an der philosophischen Rechtfertigung der Strafe bzw. der Legitimation der staatlichen Strafgewalt interessiert sind, spielen die soziologischen oder gesellschaftstheoretischen Aspekte der Kriminalität bei ihnen kaum eine Rolle. Die Naturrechtstheoretiker interessieren sich m. a. W. nur für die Geltungsbedingungen des Strafrechts, während die Fragen der Genesis kriminellen Verhaltens weitgehend ignoriert werden. Aber gerade die Konzentration des Blicks auf die spezifisch rechtsphilosophischen Argumetationen eröffnet einen neuen Blick auf die Strafrechtsphilosophie der Aufklärungsepoche UR - https://doi.org/10.1515/9783111334615 UR - https://www.degruyter.com/isbn/9783111334615 UR - https://www.degruyter.com/document/cover/isbn/9783111334615/original ER -