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Minderheitenschutz im Aktienrecht beim "kalten" Delisting : Gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Überlegungen zum interessengerechten Liquiditätsschutz von Minderheitsaktionären beim Börsenrückzug / Sabine B. Funke.

By: Contributor(s): Material type: TextTextSeries: Schriften zum Europäischen und Internationalen Privat-, Bank- und Wirtschaftsrecht ; 5Publisher: Berlin ; Boston : De Gruyter, [2011]Copyright date: ©2005Description: 1 online resource (302 p.)Content type:
Media type:
Carrier type:
ISBN:
  • 9783899492934
  • 9783110893007
Subject(s): Other classification:
  • online - DeGruyter
Online resources: Available additional physical forms:
  • Issued also in print.
Contents:
i-vi -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Das Problem -- Erster Teil – Abgrenzung und Gegenüberstellung von börsen- und gesellschaftsrechtlichem Delisting -- Zweiter Teil – Gemeinschafts- und verfassungsrechtliche Vorgaben für das kalte Delisting -- Dritter Teil – Fungibilitätszuschlag bei der Verschmelzungswertrelation -- Vierter Teil – Austritts- und Abfindungsrechte beim kalten Delisting -- Fünfter Teil – Abwehr des kalten Delisting durch Beschlußanfechtung -- Sechster Teil – Zusammenfassung in Thesen -- Literaturverzeichnis -- Stichwortverzeichnis
Dissertation note: Dissertation HU Berlin 2005. Summary: Das sogenannte "Delisting", der Rückzug eines Emittenten vom Börsenhandel, ist durch einen gesellschaftsrechtstypischen Interessengegensatz von Mehrheits- und Minderheitsaktionären geprägt: Hält die Mehrheit einen Börsenrückzug für wirtschaftlich sinnvoll, sind Minderheitsaktionäre regelmäßig an der Aufrechterhaltung der Börsennotierung und der dadurch gewährleisteten besonderen Verkehrsfähigkeit oder Fungibilität ihres Aktieneigentums interessiert. Die erst 1998 durch das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz eingeführte Delisting-Vorschrift des § 38 Abs. 4 BörsG löst diesen Konflikt nur partiell, da ihr Anwendungsbereich auf nach dem Börsengesetz durchgeführte "reguläre" Delistingverfahren beschränkt ist. Ist das Delisting dagegen Folge einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung, wie etwa der Verschmelzung einer börsennotierten auf eine nicht notierte Aktiengesellschaft, erfolgt es also auf "kaltem" Wege, gilt der Anlegerschutzstandard des § 38 Abs. 4 BörsG nicht. Diese Diskrepanz zwischen kapitalmarktrechtlich und gesellschaftsrechtlich induziertem Delisting untersucht das Werk. Ausgehend von einer Analyse des gemeinschafts- und verfassungsrechtlichen Hintergrundes wird ein Lösungskonzept entwickelt, das im Gegensatz zur zum "regulären" Delisting ergangenen "Macrotron"-Rechtsprechung eine einseitige Interessengewichtung vermeidet und die Minderheitsaktionäre nur in dem Maße schützt, wie sie tatsächliche Liquiditätseinbußen durch den Wegfall der Börsennotierung erleiden.Summary: The delisting of stock corporations is still widely unregulated in Germany, notwithstanding the apparent conflict of interests between majority and minority shareholders. Specifically, the existing delisting regulation does not apply to a delisting effected by means of a corporate law transaction such as a merger. This treatise develops a new approach in order to reconcile the conflicting interests. Contrary to the prevailing view, the treatise recognizes a need for the protection of minority shareholders only to the extent that they suffer an actual loss of liquidity as a result of the delisting.
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eBook eBook Biblioteca "Angelicum" Pont. Univ. S.Tommaso d'Aquino Nuvola online online - DeGruyter (Browse shelf(Opens below)) Online access Not for loan (Accesso limitato) Accesso per gli utenti autorizzati / Access for authorized users (dgr)9783110893007

Dissertation HU Berlin 2005.

i-vi -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Das Problem -- Erster Teil – Abgrenzung und Gegenüberstellung von börsen- und gesellschaftsrechtlichem Delisting -- Zweiter Teil – Gemeinschafts- und verfassungsrechtliche Vorgaben für das kalte Delisting -- Dritter Teil – Fungibilitätszuschlag bei der Verschmelzungswertrelation -- Vierter Teil – Austritts- und Abfindungsrechte beim kalten Delisting -- Fünfter Teil – Abwehr des kalten Delisting durch Beschlußanfechtung -- Sechster Teil – Zusammenfassung in Thesen -- Literaturverzeichnis -- Stichwortverzeichnis

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http://purl.org/coar/access_right/c_16ec

Das sogenannte "Delisting", der Rückzug eines Emittenten vom Börsenhandel, ist durch einen gesellschaftsrechtstypischen Interessengegensatz von Mehrheits- und Minderheitsaktionären geprägt: Hält die Mehrheit einen Börsenrückzug für wirtschaftlich sinnvoll, sind Minderheitsaktionäre regelmäßig an der Aufrechterhaltung der Börsennotierung und der dadurch gewährleisteten besonderen Verkehrsfähigkeit oder Fungibilität ihres Aktieneigentums interessiert. Die erst 1998 durch das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz eingeführte Delisting-Vorschrift des § 38 Abs. 4 BörsG löst diesen Konflikt nur partiell, da ihr Anwendungsbereich auf nach dem Börsengesetz durchgeführte "reguläre" Delistingverfahren beschränkt ist. Ist das Delisting dagegen Folge einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung, wie etwa der Verschmelzung einer börsennotierten auf eine nicht notierte Aktiengesellschaft, erfolgt es also auf "kaltem" Wege, gilt der Anlegerschutzstandard des § 38 Abs. 4 BörsG nicht. Diese Diskrepanz zwischen kapitalmarktrechtlich und gesellschaftsrechtlich induziertem Delisting untersucht das Werk. Ausgehend von einer Analyse des gemeinschafts- und verfassungsrechtlichen Hintergrundes wird ein Lösungskonzept entwickelt, das im Gegensatz zur zum "regulären" Delisting ergangenen "Macrotron"-Rechtsprechung eine einseitige Interessengewichtung vermeidet und die Minderheitsaktionäre nur in dem Maße schützt, wie sie tatsächliche Liquiditätseinbußen durch den Wegfall der Börsennotierung erleiden.

The delisting of stock corporations is still widely unregulated in Germany, notwithstanding the apparent conflict of interests between majority and minority shareholders. Specifically, the existing delisting regulation does not apply to a delisting effected by means of a corporate law transaction such as a merger. This treatise develops a new approach in order to reconcile the conflicting interests. Contrary to the prevailing view, the treatise recognizes a need for the protection of minority shareholders only to the extent that they suffer an actual loss of liquidity as a result of the delisting.

Issued also in print.

Mode of access: Internet via World Wide Web.

In German.

Description based on online resource; title from PDF title page (publisher's Web site, viewed 29. Jun 2022)